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Private Krankenversicherung und Altersrückstellungen

Beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung ist es wichtig, die Struktur der Altersrückstellungen zu berücksichtigen, denn diese soll für die später höheren Krankheitskosten als finanzielle Rücklage dienen. Damit bleibt die optimale medizinische Versorgung des Privatversicherten gesichert, ohne jüngere Beitragszahler zu belasten. Je nach Versicherungsgesellschaft werden bis zu vier Beitragsprämien als laufende Überschussbeteiligung an die Kunden ausgeschüttet, wobei die Verträge verfassungsrechtlich geschützt sind. Eine Private Krankenversicherung stellt ihre Leistungskraft und zukünftige Stabilität durch die Kennzahl der Altersrückstellungen unter Beweis.

Gerade für ältere Personen ohne Arbeitseinkommen ist es wichtig, dass die Beitragsprämien bezahlbar bleiben, denn der bislang vom Arbeitgeber gezahlte Anteil entfällt mit Rentenbeginn. Diesen Umstand hat der Gesetzgeber bei der Gesundheitsreform berücksichtigt und schreibt seit dem Jahr 2000 vor, dass bei der Beantragung einer Privaten Krankenversicherung der Neukunde zwischen 21 und 60 Jahren einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent auf bestimmte Tarife zu zahlen hat. Im Laufe des Arbeitslebens wird dieser Mehrbetrag verzinst angesammelt und dient bei Eintritt in den Altersruhestand als Mittel zur Begrenzung von Beitragserhöhungen. Erbringt die Kapitalanlage der Altersrückstellung mehr als 3,5 Prozent Zinsertrag, muss die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten davon 90 Prozent in der Form zukommen lassen, dass das Geld wie der gesetzliche Zuschlag angelegt wird. Eine Beitragssenkung ist mit den gesetzlichen Rückstellungen erst ab dem 80. Lebensjahr des Versicherten möglich.

Jeder von einer PKV angebotene Tarif muss jährlich auf Einnahmen und Ausgaben überprüft werden. Eine Beitragserhöhung muss dann vorgenommen werden, wenn die Ausgaben 10 Prozent höher liegen als in der Kalkulation. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert, dessen Zustimmung für eine Beitragserhöhung erforderlich ist.

Dabei ist es interessant zu wissen, dass die privaten Versicherer anders als die gesetzlichen Krankenkassen keine Ausgabenbudgets haben und somit keine Begrenzung kennen. Zum einen hat dies den Vorteil, dass dem Arzt des Privatpatienten die vorgenommene Behandlung ohne Abzug bezahlt wird - doch dieser Vorteil kostet. Und zwar stiegen die durchschnittlichen Ausgaben bei den Privatversicherern mehr als 3-mal so stark wie bei den gesetzlichen Kassen. Diesem Tatbestand muss durch Beitragsanpassung Rechnung getragen werden.

Langjährige Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung werden dadurch stärker belastet, weil jede Neukalkulation eine Aufstockung der bisher gebildeten Altersrückstellung erfordert, die sich als zu niedrig erwiesen hat.


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Artikel aus Versicherungen von H. Wiedow am 24. Aug. 2007

Ein Kommentar zu 'Private Krankenversicherung und Altersrückstellungen'


  1. Uwe sagt,

    am 24. Aug. 2007

    Ich finde es auch wichtig, dass man sich eine private Krankenversicherung aussucht, bei der die Beiträge zum einem relativ stabil bleiben und auch im Alter als Rentner bezahlbar sind. Leider nehmen es nicht alle Krankenversicherungsgesellschaften so genau. Den aktuellen Beitragssatz kann man auch gut über die richtige Wahl eines Tarifes bei der Wunschgesellschaft regulieren aber das Thema Beitragsrückstellungen ist da schon komplizierter.

    Je junger und gesünder die Mitglieder eines Tarifes, je billiger wird es. Das kann man zum einen an den Aufnahmekriterien wie Alter und Vorkrankheiten aber auch an der Höhe der Selbstbeteiligung erkennen. Je höher diese ist, je geringere Kosten entstehen der Gesellschaft in diesem Tarif und je geringer können die Beiträge gehalten werden.

    Weitere hilfreiche Informationen zum Thema PKV können Sie im Stu-Kv.de Forum Krankenversicherung finden. Dort können Sie auch zum Thema mit anderen Suchenden disskutieren.

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