Steuererklärung mit kompetenter Hilfe einfach erstellen
Das deutsche Steuerrecht besteht aus einer Vielzahl ein Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Deshalb ist es für einen Steuerbürger sehr wichtig an aktuelle Informationen aus dem deutschen Steuerrecht zu gelangen.Selbst einfache Steuererklärungen sind für einen Steuerpflichtigen heutzutage fast nicht mehr ohne kompetente Hilfe auszufüllen. Als Hilfe kann einem Steuerpflichtigen ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuersoftware oder eine Steuerinformationsseite mit kostenlosen Steuertipps und Steuertricks für die private Steuererklärung dienen.
Im Jahr 2006 wurde zum Beispiel eine weitere Abzugsmöglichkeit für Privathaushalte geschaffen. Handwerkerrechnungen können nun bis zu einem Betrag von 3000 Euro Steuermindernd in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Handwerkerrechnungen sind z.B. Rechnungen von Fliesenlegern, Heizungsbauer für den Einbau einer neuen Heizungsanlage, eine Rechnung von einem Zimmermann der das Dach neu gedeckt hat und sogar die Kaminfegerkosten sind nun von Mietern und Immobilienbesitzern steuermindernd in der privaten Steuererklärung abzugsfähig.
Für werdende Eltern gibt es ab dem Jahr 2007 das neue Elterngeld. Nun können Eltern sich noch mehr Zeit für die eigenen Kinder nehmen ohne größere finanzielle Einbußen erleiden zu müssen.
Damit der Steuerpflichtige diese Steuervorteile auch in Anspruch nehmen kann ist es sehr wichtig für ihn, dass er an aktuelle Informationen aus dem Bereich der deutschen Einkommensteuer gelangt. Gerade hier ist eine kostenlose Steuerinformationsseite ideal für den groben Überblick. Für konkrete Fragen steht dann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bereit. Auch nach der Erstellung und Einreichung der Steuererklärung sollte der Steuerpflichtige zum Kontrollieren des Steuerbescheids einen Fachmann zu Rat ziehen. Nicht selten sind Steuerbescheide falsch. Ein Steuerbescheid kann nach einem Monat nach Zustellung nicht mehr geändert werden, deshalb sollte bei Bedarf rechtzeitig Einspruch beim örtlichen Finanzamt eingelegt werden.