Systemunterschiede in der GKV und PKV
Die Förderung der Eigenverantwortung ist bei einer Krankenversicherung ein wichtiger Punkt, um Kosten zu sparen und Beiträge stabil zu halten. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ist dies inzwischen zu einem wichtigen Postulat geworden und Modelle wie Selbstbeteiligungen, Beitragsrückerstattung oder Bonussysteme werden bei einigen Kassen seit dem Gesundheitsreformgesetz und der Einführung von Wahltarifen angeboten.
Allerdings widersprechen diese Neuerungen dem Solidaritätsprinzip und dem Umlageverfahren auf dem die gesetzlichen Krankenversicherungen beruhen. Das Problem ist, das jederzeit ein Wechsel in einen 100% Tarif möglich ist, nachdem ein gesunder Mensch das Bonifikationsmodell zu günstigeren Beiträgen genutzt hat. Das ist natürlich ein sehr angenehmer Effekt für die Versicherten in der GKV, führt aber nicht zu einer Senkung der Ausgaben bei der jeweiligen Kasse, sondern ganz im Gegenteil eher zu einer Beitragsanpassung für die gesamte Versichertengemeinschaft. Sinnvoll sind diese Bonifikationsmodelle nur dann, wenn der Versicherte sich langfristig auf diese Tarife festlegt, wie es bei der PKV der Fall ist. Wesentliche Leistungsunterschiede gibt es zwischen den gesetzlichen Krankenkassen nicht, da der Gesetzgeber die Leistungen festlegt und auch per Gesetz ändern kann.
Bei der privaten Krankenversicherung herrscht Vertragsfreiheit, d.h. eine sehr große Bandbreite an Leistungsmöglichkeiten stehen dem Versicherten bei einem PKV Wechsel zur Verfügung. Nachteilig ist hierbei, dass die Vergleichbarkeit durch die vielen Variationsmöglichleiten eingeschränkt ist und man unbedingt die Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen miteinander vergleichen sollte, um informiert zu sein, was nicht unter die Leistungspflicht fällt. Denn es gibt keine PKV, die alle Leistungen übernimmt, sonst wäre der Beitrag nicht bezahlbar.
Autor: Walter Kluge
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