Welche Krankenkasse passt zu mir?
Mit einem Wechsel der Krankenversicherung sind immer Risiken aber auch Chancen verbunden. Das vorliegende Skript versteht sich aufgrunddessen als ein unterstützendes Gedankengerüst, um bestimmte Vor- und Nachteile klärend abzuwägen.
1. Jeder Versicherungsnehmer hat einen Berufsstatus. Ob Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständiger oder Beamter, die Stellung im Beruf beinhaltet immer Kerninformationen über die jeweilige Kompatibilität mit einer Krankenversicherung. Demnach sind Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von unter 42750,- € pro Jahr (Stand: 2007) nicht berechtigt, das gesamte Leistungsspektrum einer PKV (private Krankenversicherung) zu nutzen. Seit der jüngsten Gesundheitsreform muss die Gruppe der Arbeitnehmer jedoch unabhängig vom Gehaltsniveau in einen Basistarif (elementare Versorgung) der privaten Krankenkassen aufgenommen werden. Die lohngebundene Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für die beihilfeberechtigte Beamtenschaft.
2. Jeder Versicherungsnehmer hat eine Krankheitsgeschichte (Anamnese): Im Rahmen des Antragsverfahrens bei einer privaten Krankenversicherung müssen alle Vorerkrankungen und stationäre Aufenthalte akkurat aufgelistet werden, damit seitens der Versicherungsgesellschaft eine adäquate Einstufung erfolgen kann. Dadurch kann es passieren, dass einem Versicherungsnehmer nicht der volle Leistungsumfang einer PKV gewährt wird. So kann zum Beispiel der fachmedizinische Bereich der Psychiatrie aus dem Versorgungskatalog “gestrichen” werden, weil ein Patient in seiner Jugendzeit wegen einer schwerwiegenden Depression eine 6-monatige Klinikbehandlung genießen musste. Mit dieser Maßnahme möchte die “Gilde der Privatversicherer” ihre intakte Solidargemeinschaft schützen, damit das Finanzbudget der Kasse nicht in ein langfristiges Ungleichgewicht gerät. In dem Fall, dass der “psychiatrisch vorbelastete” Versicherungsnehmer aber auf dieses “sensible” Segment im Leistungskatalog verzichtet, kann er unter Umständen im Vergleich zu einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung massive Einsparungen in den Beiträgen bei einer privaten Krankenversicherung verzeichnen.
3. Jede PKV verfügt über ihre eigene Satzung: Die privaten Versicherungsgesellschaften unterliegen marktwirtschaftlichen Prinzipien und stehen miteinander im Wettbewerb. So kann es sein, dass die eine PKV sogar kosmetische Eingriffe (z.B. ein Fruchtsäure-Peeling) in ihren Leistungskatalog mit einfasst, während die andere PKV nicht einmal eine toxoplasmatische Blutuntersuchung für Schwangere bezahlt (Achtung!).
Ein Artikel von www.finance-store.de – Versicherungsvergleich online | kostenlos