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Winterreifen gebraucht

Gebrauchte Winterreifen haben einen ersichtlichen Vorteil: Sie sind kostengünstiger als neue. Jedoch sind sie auch entsprechend benutzt worden. Wer mit den Gedanken spielt, sich Winterreifen für seinen Neu- oder Gebrauchtwagen zu kaufen, der muss natürlich erst die Größe von diesen kennen. Die Reifengröße wird oft durch diese Zahlen und Buchstabenfolge festgelegt: 190/60/R15.

190 bedeutet die Gesamtbreite des Reifens ist 190 mm. 60 zeigt das Verhältnis von der Höhe der Flanke zur Reifenbreite prozentual auf. R kennzeichnet die Bauweise der Reifenklasse und 15 gibt den Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an.

Wer nicht genau über die Größe der Winterreifen Bescheid weiß, der kann im KFZ-Schein sich darüber informieren.

Bei Witterungen wie Schnee und Eis, erhöht sich das Unfallrisiko erheblich, was wiederum Winterreifen erforderlich macht. Seit Anfang Mai 2006 ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Vorschriftsgemäße Winterbereifung im Winter an seinem Fahrzeug aufweisen zu können. Die Profiltiefe der Winterreifen muss beim Kauf sorgfältig geprüft werden. Auch hier gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten beziehungsweise empfohlene Profiltiefen von Herstellern einzubeziehen: Die Hersteller haben einen Richtwert von 4 mm, während StVZO § 36 ein mindestens eine Profiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, damit die Winterreifen als verkehrssicher eingestuft werden.

Allerdings ist auf diesem Gesetz nur beschränkt Verlass. Vor dem Gericht können Sie keinen Zuspruch erhoffen, wenn Sie mit einem Winterreifen, der unter 4mm Profiltiefe aufweist, einen Unfall provoziert haben. Das Gericht hält sich meistens an den Richtwert der Hersteller, wenn Sie am Unfall beteiligt sind. Das StVZO § 36 schützt sie also nur vor Polizeikontrollen, die im Winter die Winterreifen auf die vorgeschriebene Profiltiefe untersuchen.

Für die TÜV/AU Untersuchung gilt ein anderer Wert: Die Profiltiefe ihrer Winterreifen muss hier mindestens 2 mm betragen.


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Artikel aus Allgemein von xinvest am 23. Okt. 2007

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