Der Kauf eines neuen Handys ist Vertrauenssache
Der Kauf eines nagelneuen Handys ist – beinahe noch mehr als im Falle eines gebrauchten Mobiltelefons - in aller Regel mit einem Vertrag verbunden, der eine Bindungsdauer von 24 Monaten mit sich bringt und will ergo gut überlegt sein. Wer ein Handy kaufen möchte und sich in Folge dessen für mindestens zwei Jahre an eine Mobilfunkgesellschaft binden muss, der sollte sich vor dem Kauf hinreichend gut informieren. Bei guten Onlineshops werden alle notwendigen Informationen sowohl zur Hardware, also den Handys, als auch zur Cardware nämlich dem Vertrag sinnvoll aufbereitet, so dass sich der Käufer oder die Käuferin kompetent informieren kann.
Entscheidet sich der zukünftige Mobilfunkkunde für ein ganz spezielles Mobiltelefon und einen Kontrakt, so kann der Kunde in den meisten Online-Shops zunächst beides in den Warenkorb legen und dann am Bildschirm die Vertragdaten über eine gesicherte Internetverbindung (https://) ausfüllen. Am Ende wird dem Kunden ein unterschriftsreifes pdf.-Dokument präsentiert, welches der Kunde nur noch ausdrucken und signieren muss. Alle notwendigen Felder im Formular sind auf Basis der persönlichen Angaben des Kunden bereits ausgefüllt. Der Vertrag muss dann nur noch zusammen mit den Kopien des Personalausweises und der Bankkarte auf den Postweg gebracht werden. Manche Online-Shops bieten auch das so genannte Post-Identverfahren an, wo der Kunden sich beim Postboten ausweisen muss und er den Vertrag unterschreibt.
Sobald die Mobilfunkgesellschaft die Verträge bestätigt, gehen die neuen Handys auf die Reise und kommen meist einen Werktag später beim Kunden an. Das ist weitaus komfortabler als der Einkauf beim traditionellen stationären Einzelhandel.
Besonders attraktiv ist übrigens zuweilen der Kauf eines Handy-Bundle sein. Hier wird das Mobiltelefon (z.B. von Samsung) nebst Vertrag und einer in der Regel nicht unattraktiven Zugabe verkauft. So kann man neben dem Handy auch noch ein schönes Zusatzangebot ergattern. Dies kann ein MP3-Player oder eine Speicherkarte sein.
Die Telefongesellschaften und auch der Einzelhandel nutzen gern Bunddles, um dem Kunden den Preisvergleich nahezu unmöglich zu machen. Die Telefongesellschaft kauft die Zugabeartikel zum Einzelhandelspreis ein, während der Kunde sie zum üblichen Endpreis bewertet. Selbst wenn der Kunde die Zugabe nicht selber braucht, macht es Sinn, diese „abzugreifen“ und z.B. weiterzuverkaufen. Dann machen in der Regel alle einen guten Schnitt. Die Telefongesellschaft hat einen neuen Kunden, der Kunde bekommt sein Handy günstiger und der Käufer der Zugabe bekommt diese unterhalb des Ladenpreises.
Kl.-M. Meyer
am 21. Aug. 2007
So eine Playstation 3 zum Handyvertrag ist schon nett. Ein bekannter hat so ein Handy Bunddle mit 2 Nokia-Handys und einer Playstation 3 gekauft und die Playstation trotz Mindestumsatz und Grundgebühr günstiger erhalten, als hätte er sie so im Lagen gekauft. Das gute ist, so ist die Playstation für Geschäftsleute sogar von der Steuer absetzbar. Ob das legal ist keine Ahnung. Was wisst ihr darüber? Sind die Zugaben bei Handy Bunddles aus geldwerter Vorteil zu versteuern?